Bildung


Schulsystem
Grundsätzlich kann jedes Kind in Italien seit 1968 freiwillig die dreijährige staatliche Vorschule besuchen, bevor es ab einem Alter von 6 Jahren in die Grundschule eingeschult wird. Die staatliche Schulpflicht in Italien umfasst eine für alle Kinder des Landes verbindliche Dauer von acht Jahren, die mit dem erreichen des 6. Lebensjahres beginnt und sich in eine fünfjährige Grundschul – und dreijährige Mittelschulausbildung (Sekundarstufe I) aufteilt. Bereits ab der zweiten Klasse beginnen die Kinder mit der ersten Fremdsprache und lernen je nach Schule entweder Englisch oder Französisch. Die Benotung der schulischen Leistungen erfolgt am Ende eines jeden Schulhalbjahres in schriftlicher Form, wobei den Lehrern fünf Bewertungsstufen zur Verfügung stehen. Die Sekundarstufe I endet mit einer umfassenden staatlichen Prüfung, die an allen Schulen abgelegt werden muss. Jeder Schüler erhält je nach anschliessender Ausbildungswahl ein Abschluss- bzw. Versetzungszeugnis in die Sekundarstufe II. Nach Abschluss der Sekundarstufe I geht die staatliche Verpflichtung zum Lernen für alle Schüler bis zum erreichen des 18. Lebensjahres allerdings weiter, denn sie müssen sich laut gültigem Bildungsgesetz zwingend entweder für eine weiterführende Schule oder eine praktische Berufsausbildung entscheiden. Der Schulbesuch in Italien ist gebührenfrei, Kosten für Bücher und Unterrichtsmaterial müssen jedoch ab der Sekundarstufe II von den Eltern aufgebracht werden. Finanziell schlechter gestellte Familien können eine staatliche Unterstützung beantragen, wenn sie diese Kosten nicht bezahlen können.

Die Jugendlichen haben nach Abschluss der Sekundarstufe I die Wahl zwischen dem dreijährigen Besuch der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II), die mit dem Abitur (Maturita) endet und zu einem Hochschul-Studium berechtigt. Sie können sich aber auch für eine Fachoberschule entscheiden, wo sie ebenfalls für drei Jahre eine eher praxisbezogene Ausbildung absolvieren, die auch zur allgemeinen Hochschulreife führt und zusätzlich einen berufsqualifizierenden Abschluss enthält. Mit diesem Abschluss ist ein Studium an der Universität oder einer Fachhochschule möglich.

Eine weitere Möglichkeit besteht in dem Besuch einer staatlichen Berufsfachschule, die sich in die Ausbildungsbereiche Industrie und Handwerk, Handel und Tourismus und die Berufsfachschule für Soziales aufteilen. Die Jugendlichen werden im Verlauf von zwei Jahren in die theoretischen Grundlagen des gewünschten Berufsbildes eingewiesen, bevor sie im dritten Jahr eine spezifische praktische Ausbildung in den Werkstätten des Lehrinstitutes oder durch Berufspraktika in italienischen Unternehmen erhalten. Sie schliessen diese Berufsausbildung mit einer Qualifikation ab, die sie zur Teilnahme an einer zweijährigen Fachoberschulausbildung berechtigt. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erreichen sie auf diesem Bildungsweg ebenfalls die allgemeine Hochschulreife und können an jeder Universität oder Fachhochschule ein akademisches Studium beginnen.

Wer nach Beendigung der Sekundarstufe I keine Schule mehr besuchen möchte, muss eine dreijährige praxisorientierte Berufslehre in Kombination mit dem Besuch einer Berufsschule absolvieren, um bis zum vorgeschriebenen Mindestalter von 18 Jahren in der Ausbildung zu bleiben. Einzig Jugendliche, die schon vor Erreichen des 18. Lebensjahres ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, sind von der staatlich vorgeschriebenen Mindestausbildungszeit im Anschluss an die Sekundarstufe I befreit.

Hochschulbildung
Italien verfügt über insgesamt 77 staatlich anerkannte Universitäten, die sich in allen Regionen des Landes etabliert haben. Die älteste Universität Europas wurde bereits 1088 in der norditalienischen Stadt Bologna errichtet und gehört bis heute neben den bekannten Universitäten in Florenz (1321) , Pisa (1343), Mailand (1923), Padua (1222) , Rom (1303) und Neapel (1224) zu den renommiertesten Hochschulen Italiens.
An diesen altehrwürdigen Universitäten kann das Studieren in Italien ziemlich teuer werden, denn es fallen je nach Reputation des Bildungsinstitutes und gewähltem Studienbereich zum Teil erhebliche Studiengebühren pro Jahr an. Zwischen 750 € und 3000 € pro Studienjahr sind gemittelte Werte, die sich jedoch jährlich ändern können. Dazu kommen Einschreibegebühren von ungefähr 170 €, die an allen Universitäten gleichermassen zu bezahlen sind.

Um eine Zulassung zu einem Universitätsstudium in Italien zu erhalten, muss man die Allgemeine Hochschulreife (Esamo di stato) anhand von Zeugnissen nachweisen und die italienische Sprache in Wort und Schrift gut beherrschen. Abgesehen von einer für jeden Bewerber obligatorischen Aufnahmeprüfung, die die persönliche Eignung des zukünftigen Studenten in dem gewählten Fachbereich bestätigen soll, kann jede Universität unabhängig von der staatlich festgelegten Quote an Studienplätzen eigene Zulassungskriterien und Begrenzungen für bestimmte Fächer festlegen. Das Ergebnis des Aufnahmetests fliesst überproportional zur Abiturnote mit einer Zweidrittel-Mehrheit in die Zulassungsentscheidung ein. In Fächern, die durch einen Numerus Clausus begrenzt sind, müssen die Studienanwärter zusätzlich zur bereits bestandenen Aufnahmeprüfung noch eine Wettbewerbsprüfung ablegen, um einen Studienplatz zu erhalten. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an die Studenten mit dem besten Gesamtergebnis vergeben, wobei Austauschstudenten und italienische Bewerber die gleichen Anforderungen beim Zulassungsverfahren erfüllen müssen.

Gemäss des Bologna-Prozesses sind die Prüfungsergebnisse an den meisten italienischen Hochschulen den europäischen Bewertungsstandards angepasst und werden in Credit Points angegeben. Diese Punkte aus bestandenen Prüfungen können grundsätzlich an allen europäischen Universitäten, die den Richtlinien des Bologna-Prozesses folgen, auf die vorgeschriebenen Studienkurse angerechnet werden. Viele italienischen Universitäten nehmen auch am europäischen Bildungsprogramm Erasmus teil und unterstützen den Austausch von Studenten zwischen den Universitäten der verschiedenen Länder. Bei Auslandssemestern, die man an einer der zahlreichen italienischen Universität absolviert, sollte man sich aber trotz der gemeinschaftlich vereinbarten Bewertungsstandards im Vorfeld mit der heimischen Universität und dem Auslandsinstitut über die Belegung von anrechenbaren Kursen verständigen, um spätere Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Semesters an der Heimatuniversität zu vermeiden.